Zollplombe

Zollplomben werden durch die Zollbehörde des jeweiligen Exportlandes angelegt um Warensendungen während des Transportes vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung des Importlandes entfernt werden.

Zur Identifikation trägt jedes Zollamt eine spezielle Nummer, die mittels einer Plombenzange in die Plombe eingeprägt wird.

Zollplomben werden vor allem bei Exportzollabfertigung, T1, T2, Carnet TIR verwendet und kommen somit auch beim Import zu tragen.

Es gibt zwei Arten von Zollplomben:

  • Raumverschluss z.B. bei Container, LKW, Schiff; Abkürzung: RV
  • Packstückverschluss z.B. bei Kisten und Transportpaletten; Abkürzung: PV